Global Innovations Germany GmbH & Co. KGBannergrafik

Our general terms and conditions are not translated to english yet.

Till the final translation is done just the German conditions are valid:

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Global Innovations Germany

1.Allgemeines: Die Lieferung, Leistungen, Verkäufe und Angebote von Global Innovations (GI) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Bestellungen per Onlineformular bedürfen keiner Kundenunterschrift zur bindenden Gültigkeit. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere den Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit ausdrücklich widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Wir können ohne Angabe von Gründen von Verträgen zurücktreten, falls anzunehmen ist, dass die Belieferung an den Auftraggeben ein finanzielles Risiko für uns bildet.

2. Angebote, Vertragsabschluss, Änderungen der Lieferartikel
2.1 Angebote sind - sofern nicht schriftlich anders vereinbart - stets unverbindlich und freibleibend.
2.2 Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage ab Zugang der Bestellung bei GI gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn GI die Annahme des Angebotes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt (Email genügt) oder die Lieferung ausführt. Ausreichend ist die Absendung der Bestätigung oder der Ware innerhalb dieser Frist.
2.3 Technische und/oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben behält sich GI vor. Dasselbe gilt für den Fall von Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur, Konstruktion und/oder Modelltyp (dies sind nur Richtwerte), die durch den Hersteller bzw. der Vorlieferanten erfolgen sowie Druckfehler und Irrtümer. Wird keine erhebliche Änderung vorgenommen und ist die Änderung bzw. Abweichung für den Kunden zumutbar, kann der Kunde keine Rechte aus der Abweichung bzw. Änderung herleiten.
2.4 Telefonische Angaben und Angaben der Kundenbetreuung (E-Mail und Telefon) sind unverbindlich.

3. Lieferung
3.1 Warenlieferung erfolgt ausschließlich per Rechnung oder Vorkasse. Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich gegen eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages.
3.2 Liefertermine und -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich festzulegen. Ist Verbindlichkeit nicht ausdrücklich vereinbart, so sind schriftlich festgelegte Liefertermine und -fristen im Zweifel unverbindlich. Werden nachträglich wirksame Vertragsänderungen vereinbart, so entfallen damit zugleich alle früher vereinbarten Liefertermine und -fristen.
3.3 Für die Nichteinhaltung der Lieferfristen haftet GI nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage einer Lieferfrist und soweit GI ein Verschulden trifft. Zunächst ist jedoch in jedem Fall eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren.
3.4 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind bei Streuartikeln mit Werbeanbringung manchmal nicht zu vermeiden und gelten als vereinbart. Die stückgenaue Lieferung ist jedoch die Regel.
3.5 GI ist zu Teillieferungen berechtigt, es sei denn, der Kunde hat an der Teillieferung erkennbar kein Interesse.
3.6 Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen GI, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadenersatzansprüche des Käufers sind dabei ausgeschlossen.
3.7 Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch GI, ohne Haftung für billigste Verfrachtung.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Alle Rechnungen werden mit Erhalt der Ware fällig, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.2 Teillieferungen sowie nachträglich gelieferte Zusatzeinrichtungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.
4.3 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
4.4 Im Falle des Zahlungsverzuges ist GI berechtigt unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte- Verzugszinsen ab dem Tag der Fälligkeit der Zahlung in Hohe der uns berechneten Bankzinsen, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
4.5 Bei Stornierung einer abgegebenen Bestellung seitens des Bestellers, ist GI berechtigt, soweit nicht auf Vertragserfüllung bestanden wird, mindestens 25 % Stornierungsgebühr des Auftragswertes zu berechnen.

5. Rücknahme
5.1 Der Käufer hat bei Warenlieferungen ein Rückgaberecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Innerhalb dieser Frist kann die Ware unter Angabe von Gründen zurückgeschickt werden.
5.2 Vor der Rücksendung ist GI über die Rücksendung zu informieren.
5.3 Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und originalverpackt sein.
5.4 Sonderbestellungen, Sonderanfertigungen und extra beim Hersteller angeforderte Waren sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Dazu zählen u.a. alle Werbeartikel mit individueller Beschriftung.

6. Rücksendung
6.1 Die Kosten der Rücksendung innerhalb der Rückgabefrist von 14 Tagen trägt der Käufer.
6.2 Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.
6.3 Erfolgt die Rücksendung auf Kosten von GI (nur nach vorheriger Vereinbarung), so hat der Käufer die preiswerteste Variante zu wählen.

7. Preise
7.1 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen- in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt. (Inland), unfrei ab Versandort.
7.2 Wenn nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, hat die Bezahlung sofort ohne Abzüge zu erfolgen.

8. Gefahrübergang
8.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Unterganges bzw. der Beschädigung oder Verschlechterung der bestellten Ware geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem GI die Warensendung an das Transportunternehmen übergeben hat.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Durch GI gelieferte Ware / Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von GI.
9.2 Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z.B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf das Eigentum der GI hinzuweisen und GI unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer ggf. erforderlich werdenden Intervention durch GI hat der Kunde zu erstatten.
9.3 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Ware bleibt im Eigentum von GI. Sie darf vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung ge- oder benutzt werden.

10. Gewährleistung, Mängelrüge
10.1 Der Kunde hat die ihm von GI gelieferte Ware unverzüglich bei Empfang auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und GI unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Warenlieferung über etwaige offensichtliche Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich / telefonisch zu informieren. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet GI keine Gewähr. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die Ware als vertragsgemäß abgenommen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche gelten damit als erloschen.
10.2 GIs Gewährleistungspflicht erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung, normale Abnutzung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware durch den Kunden oder durch nicht zu GIs Verantwortungsbereich gehörigen dritten Personen oder dadurch entstanden sind, dass an von GI gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, wurden.
10.3 GI leistet unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Wandelung verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Bei der Bemessung der Frist ist zu berücksichtigen, dass GI den Liefergegenstand seinerseits dem Hersteller/Lieferanten übersenden muss. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche nicht zur Behebung des Mangels geführt haben.
10.4 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, mangels Folgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen.
10.5 Die Abtretung von gegen GI gerichteten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen gleich aus welchem Rechtsgrunde ist ausgeschlossen.
10.6 Ergibt die Überprüfung eines reklamierten Artikels, dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, sondern dass der Artikel mangel- und fehlerfrei ist, ist GI berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten gegen Zahlung einer Pauschale in Höhe von 15,00 Euro pro Überprüfung in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Aufwandes, GI der Nachweis eines höheren Aufwandes vorbehalten. Zusätzlich hat in diesem Fall der Kunde die Versandspesen zu zahlen. Prüfkosten und Versandspesen werden gegen Bar-Nachnahme erhoben.

11. Haftung und gewerbliche Schutzrechte
11.1 GI haftet nicht für durch sie oder ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dies gilt für sämtliche vertraglichen Ansprüche. Gegen Schäden, welche den Wert der Ware wesentlich übersteigen, hat sich der Besteller auf eigene Kosten angemessen zu versichern. Verletzt er diese Obliegenheit, ist eine den Wert der Ware übersteigende vertragliche Haftung ausgeschlossen. Die vertraglichen Ansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung. Garantieleistungen bleiben davon unberührt.
11.2 GI weist ausdrücklich darauf hin, dass GI Produkte von Herstellern vertreibt, mit denen GI weder juristisch noch wirtschaftlich identisch oder verflochten ist. GI ist daher bei Produkten, die nicht von ihr hergestellt werden, nicht Hersteller im Sinne von § 4, Abs. 1 Produkthaftungsgesetz. Der Besteller hat sich angemessen gegen Sach- bzw. Personenschäden, die durch die Benutzung der von GI gelieferten Ware entstehen können, zu versichern. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten haftet der Besteller. Soweit der Besteller Wiederverkäufer ist, wird vereinbart, dass er den Vertragsgegenstand in den Verkehr bringt. Die Produkthaftung von GI ist ausgeschlossen, wenn der Besteller die Ware in den Verkehr bringt oder nach den Umständen davon auszugehen ist, dass das Produkt den Fehler, der den Schaden verursacht hat, noch nicht hatte, als der Besteller es in den Verkehr brachte oder nutzte, der Fehler darauf beruht, dass das Produkt in dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller es in den Verkehr brachte, dazu zwingenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, oder der Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik in dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gelangte, nicht erkannt werden konnte.
11.3 GI übernimmt keine Haftung dafür, dass die von ihr gelieferte Ware keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers erstellt worden, so hat der Besteller GI von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

12. Kundendaten
12.1 Eine Speicherung der kundenbezogenen Daten gilt als vereinbart.
12.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen des Auftraggebers ist die von uns angegebene Versandanschrift/Verwendungsstelle.
13.2 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Cochem.

14. Teilnichtigkeit
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken. Diese Klausel gilt für eventuelle Zusatzvereinbarungen.